Familienresidenz in Sievering - reizende Jugendstilvilla

1190 Wien

Beschreibung

Dieses hübsche Haus wurde 1913 gegen Ende des Jugendstils errichtet und im Laufe der Zeit innen mehrmals umgebaut. Gemäß den originalen Plänen umfasst die Wohnnutzfläche in etwa 320m2 auf drei Ebenen verteilt inklusive Souterrain, die Grundstücksfläche beträgt etwas weniger als 540m2. Das Grundstück und der nach Südosten ausgerichtete Garten ist in etwa rechteckig konfiguriert und fast eben.

Es gliedert sich wie folgt:

Souterrain

Gartenseitig orientierte Einliegerwohnung bestehend aus Vorraum, Bad mit WC, Schlafzimmer, Küche mit Essplatz von rund 40m2 zuzüglich Keller, Technikraum, Abstellflächen und Sauna von weiteren ca 70m2. 

Hochparterre

Vestibül - Eingangshalle, Wohnzimmer mit Kamin, Essplatz und angeschlossener Veranda, Küche, Kabinett, Schlafzimmer, Schrankraum, Badezimmer mit Badewanne, WC mit insgesamt rund 112m2 Wohnnutzfläche

Mansarde

Vorraum mit Diele, Küche, drei Zimmer, Bad, WC, Terrasse mit rund 98m2 Wohnnutzfläche

Derzeit wird das Haus familienintern geteilt in drei Wohneinheiten genutzt.  Beheizt wird das Haus mit Gasetagenheizung, zusätzlich gibt es mehrere originale Kamine und Kachelöfen. Einer davon müsste neu gesetzt werden. Das Haus ist in ordnungsgemäßen Zustand, Bäder, WCs und Elektroleitungen müssten jedoch in absehbarer Zeit erneuert werden. Als Nutzung für eine Familienresidenz könnte man den Grundriss zeitgemäß adaptieren und erneuern. Das Dach wurde 2012 saniert, der Kanal wurde mit Inliner ausgelegt.

Preis

Verhandlungsbasis 2.800.000,- Euro

Frau Nina Bachinger, ZEITWERT Immobilien e.U., Tel.: 0699 10118156, E-Mail: Nina.Bachinger@zeitwert.immobilien steht Ihnen sehr gerne für Fragen oder einen Besichtigungstermin zur Verfügung. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Information, die uns von Verkäufer:In/Vermieter:In übermittelt wurden. Wir arbeiten mit aller Sorgfalt können jedoch für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung der Immobilienmakler:In bzw. Verkäufer:In/Vermieter:In nicht gestattet. Weiters weisen wir darauf hin, dass zwischen Vermittler:in und Auftraggeber:in ein wirtschaftliches Näheverhältnis besteht. Die Vermittler:in ist als Doppelmakler:in tätig. 

Weiters möchten wir Sie bei Erwerb von Wohnraum über die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch informieren:

Hinsichtlich der Einverleibungsgebühr für das Eigentumsrecht des Erwerbers von 1,1% und der Pfandrechtseinverleibungsgebühr von 1,2% für Finanzierungen gibt es gegebenenfalls eine temporäre Gebührenbefreiung im Umfang und unter den Voraussetzungen der §§25a bis 25c GGG. Der genaue Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Grob zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Regeln (die genauen Regeln ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetzestext der §§25a bis 25c GGG):

+ Die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Pfandrecht) ist gedeckelt mit EUR 500.000,00; ab EUR 2 Mio. fällt die Befreiung zur Gänze weg.

+  Die Befreiung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.

+ Die Befreiung gilt nur für Grundbuchsanträge, die ab dem 01.07.2024 beim Grundbuchsgericht einlangen.

+ Die Befreiung ist befristet für Anträge bis zum 30.06.2026.

+ Die Befreiung gilt nur für den Erwerb und die Finanzierung von Objekten, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen.

+ Das dringende Wohnbedürfnis ist dem Grundbuchsgericht nachzuweisen und zwar durch eine entsprechende Meldebestätigung am Kaufobjekt und einem Nachweis der Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnstätte; dies (wenn zum Zeitpunkt des Grundbuchsantrages das neue Objekt noch nicht bezogen wurde) spätestens innerhalb von drei Monaten ab Übergabe (bereits fertig gestellter Objekte) bzw. (va bei Bauträger-Projekten) Fertigstellung der Wohnstätte, längstens aber innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung.

+ Hinsichtlich des Pfandrechtes ist die Ausnutzung als Finanzierung für den Kaufgegenstand durch eine entsprechende Bestätigung des Pfandgläubigers nachzuweisen, welche gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag einzureichen ist.

+ Die Befreiung fällt wieder weg, wenn das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand innerhalb von 5 Jahren wieder aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis

 

* Sollte die angebotene Immobilie nicht Ihrem Suchkriterien entsprechen, freuen wir uns, wenn Sie uns via Suchagent Ihr Suchprofil bekannt geben und wir für Sie tätig werden dürfen.

** abgebildete Einrichtungsgegenstände (bis auf die Küche und Badezimmereinrichtung) sind nicht Gegenstand des Verkaufs

*** die GB Eintragungsgebühr entfällt für Kaufabschlüsse nach dem 1. April 2024 gemäß Wohnpaket der Bundesregierung

wegfällt

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Ausstattung

  • Fliesen
  • Parkett
  • Steinboden
  • Terrakotta
  • Gas
  • Holz
  • Kamin
  • Zentralheizung
  • Einbauküche
  • Bad mit Fenster
  • Badewanne
  • Fahrradraum
  • Grillstelle
  • Sauna
  • Wintergarten
  • Innenliegender Sonnenschutz
  • Gäste-WC
  • Getrennte Toiletten
  • Toilette
  • Satteldach
  • Massiv
  • Ziegel
  • Grünblick

Energieausweis

  • HWB E, 164.9 kWh/m2a
  • fGEE E, 2,61
  • gültig bis 25.10.2032

Lageplan

Immobilie

Produktionshallen I Lagerflächen I Büro insgesamt 276,94m2 - Teilung möglich - da wo NACHBARSCHAFTSHILFE groß geschrieben wird

  • 2100 Korneuburg
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Immobilie

Gastronomie für Betriebsstandort gesucht!

  • 2100 Korneuburg
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Immobilie

Büro I Produktionshallen I Lager - Erstbezug 158,52m2 - da wo NACHBARSCHAFTSHILFE groß geschrieben wird- seien Sie die/der ERSTE

  • 2100 Korneuburg
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