PERFEKTE ERSTE WOHNUNG ODER HERRLICHES STADTDOMIZIL IN KOMPLETTER RUHELAGE!

1070 Wien, Neustiftgasse

Beschreibung

ERSTBEZUG NACH GENERALSANIERUNG! KOFFER PACKEN UND EINZIEHEN - FAST KOMPLETT EINGERICHTET!!!! 
DIESE IN ABSOLUTER RUHELAGE GELEGENE STADTWOHNUNG LIEGT IN EINEM AUFBLÜHENDEN, URBANEN WOHNVIERTEL IM 7. BEZIRK - IN DER NÄHE DES MUSEUMSQUARTIERS. SIE LIEGT IM ERSTEN STOCK EINES BIEDERMEIERGEBÄUDES AUS DEM JAHRE 1864.  EINE VIELFALT VON RESTAURANTS UND CAFES MIT VERSTECKTEN SCHANIGÄRTEN UND MÄRKTEN PRÄGEN DIESES BELIEBTE "SPITTELBERGVIERTEL". 

 AUFTEILUNG:

  • Vorzimmer
  • Einbauküche
  • Badezimmer
  • Wohnbereich
     

AUSSTATTUNG:

  • Bodenbelag: Landhausdielen Eiche und Feinsteinzeugfliesen 60x60 im Bad
  • Einbauküche
  • Gasetagenheizung
  • neue Elektrik
  • neue Installtationen
  • Sicherheitstüre WK3
  • neue Kunststofffenster
  • Deckenlautsprecher im Wohnbereich, sowie in der Küche
  • Badezimmer mit großformatigen Feinsteinzeugfliesen, Dusche, Toilette, Handtuchheizkörper, Waschtischunterschrank, Spiegel
  • Vorsatzschale im Wohnbereich
  • Komplett eingerichtet (nur das Bett ist derzeit auf Kartons gebaut, alles andere ist dabei!)
  • Allgemeinanlagen: Müllabstellfläche und Fahrradabstellbereich im Innenhof
     

FLÄCHE: 
34,44 m2

LAGE IM HAUS: 
1. Stock 

LAGE & INFRASTRUKTUR/ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL:

  • optimale Infrastruktur für den täglichen Bedarf
  • in wenigen Minuten sind Sie im Museumsquartier oder Burggarten
  • perfekte Anbindung durch: U6 Thaliastraße/Burggasse, U2 Museumsquartier
  • Straßenbahn-Linien: 1, 2, 5, 46, 71, D 
  • Radwege genau vor der Haustüre
     

VERFÜGBARKEIT:
ab sofort

RESÜMEE:
Dieses Stadtdomizil in einem ruhigen Innenhof gelegen besticht durch seine unglaublich charmante Sanierung/Ausstattung, seine Lage und seine Aufteilung.

PREISE:
Kaufpreis: EUR 274.990,00
Provision: 3% vom Kaufpreis + 20% USt

KÄUFERROVISION zahlbar selbstverständlich nur bei Kaufvertragsabschluss.

Wir sind ermächtigt, bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren, die  uns vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Verkäufer/Vermieter übermittelt wurden. Wir arbeiten mit großer Sorgfalt können aber für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Eine Weitergabe der übermittelten Daten ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung ohne Zustimmung des Immobilienmakler bzw. Verkäufer/Vermieter nicht gestattet.

Da wir mit dem Verkäufer eine regelmäßige Geschäftsbeziehung unterhalten, weisen wir ausdrücklich auf ein wirtschaftliche Naheverhältnis hin.

Im Falle eines Kaufvertrages werden die Nebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten, Kosten in Zusammenhang mit einer Finanzierung, etc. vom Interessenten (Käufer) getragen. Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der Nebenkostenübersicht hingewiesen.

Weiters möchten wir Sie bei Erwerb von Wohnraum über die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch informieren:

Bezüglich der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht des Käufers von 1,1 % und der Pfandrechtseinverleibungsgebühr von 1,2 % für Finanzierungen gibt es eine vorübergehende Gebührenbefreiung gemäß den Bestimmungen der §§25a bis 25c GGG. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Regelungen (die genauen Regelungen ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetzestext der §§25a bis 25c GGG):

  • Die Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Pfandrecht) ist auf EUR 500.000,00 gedeckelt; ab EUR 2 Mio. entfällt die Befreiung vollständig.
  • Die Befreiung gilt nur für Verträge, die ab dem 01.04.2024 abgeschlossen werden.
  • Die Befreiung gilt nur für Grundbuchsanträge, die ab dem 01.07.2024 beim Grundbuchsgericht eingehen.
  • Die Befreiung ist befristet und gilt für Anträge bis zum 30.06.2026.
  • Die Befreiung gilt ausschließlich für den Erwerb und die Finanzierung von Objekten, die zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs dienen.
  • Das dringende Wohnbedürfnis muss dem Grundbuchsgericht nachgewiesen werden, z. B. durch eine Meldebestätigung am Kaufobjekt und den Nachweis der Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnstätte. Sollte das neue Objekt zum Zeitpunkt des Grundbuchsantrags noch nicht bezogen sein, ist der Nachweis spätestens innerhalb von drei Monaten nach Übergabe (fertiggestellter Objekte) bzw. innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung bei Bauträgerprojekten zu erbringen.
  • Bei Pfandrechten muss die Verwendung als Finanzierung für den Kaufgegenstand durch eine entsprechende Bestätigung des Pfandgläubigers nachgewiesen werden, welche gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag eingereicht werden muss.
  • Die Befreiung erlischt, wenn das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand innerhalb von fünf Jahren wieder aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Ausstattung

  • Bad mit WC
  • Dielen
  • Dusche
  • Einbauküche
  • Fliesen
  • Gas
  • Kunststofffenster
  • Zentralheizung

Lageplan

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